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Brand und Wasser­schaden­sanierung

Ob Wasserschaden, Brand oder Schimmel – die WHS-Sanierung GmbH ist Ihre kompetente Adresse im Werra-Meißner-Kreis. Mit schneller, professioneller Hilfe sorgen wir dafür, dass Ihr Gebäude rasch wieder instand gesetzt wird.

Brandschaden

Brandschäden betreffen nicht nur die durch das Feuer zerstörten Bereiche, sondern auch durch Rauch und Löschwasser verursachte Schäden. Unser erfahrenes Team ist darauf spezialisiert, Gebäude nach einem Brand zu sanieren, einschließlich der Entfernung von Ruß, Geruchsneutralisation und der Trocknung von Löschwasserschäden. Wir bieten umfassende Lösungen – von der Soforthilfe bis hin zur kompletten Wiederherstellung – und sorgen dafür, dass Ihre Immobilie schnell und professionell in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird.

Wasserschaden

Wasserschäden können zahlreiche Ursachen haben, undichte oder eingefrorene Rohrleitungen, Hochwasser, Starkregen oder Sturm. Egal, ob es sich um einen kleinen feuchten Fleck oder einen überfluteten Keller handelt – Wasserschäden müssen schnell behoben werden, um langfristige Folgen wie Schimmel zu vermeiden. Unser Expertenteam lokalisiert die Leckage, repariert die Schadenstelle und leitet alle notwendigen Arbeiten zur Schadenminderung ein, um noch größere Schäden an Ihrem Gebäude zu verhindern. Im Folgenden arbeiten wir eng mit Ihrer Versicherung zusammen, um eine reibungslose Schadenabwicklung zu gewährleisten, den vorliegenden Schaden schnellstmöglich zu beseitigen und Ihr Gebäude wieder in gewohntem Glanz erstrahlen zu lassen.

Ablauf Schadensmeldung

1. Schadenmeldung

Sie haben den Schaden bereits Ihrer Versicherung gemeldet ? Perfekt!
Über unseren Schadensmelder können Sie uns schnell und unkompliziert alle wichtigen Informationen zu Ihrem Schaden übermitteln.
Wenn Sie Hilfe bei der Schadenmeldung bei Ihrem Versicherer benötigen, teilen Sie uns dies mit, wir unterstützen Sie gerne.

2. Leckortung

Nicht immer ist die Schadenursache mit bloßem Auge zu erkennen. Wir nutzen verschiedene, modernste Techniken, um Leckagen zu orten und den Schaden am Gebäude so gering wie möglich zu halten.

3. Kostenklärung mit Versicherung

Nach erfolgter Schadenaufnahme klären wir die voraussichtlichen Kosten anhand eines ausführlichen Schadenberichts mit Ihrer Versicherung und stimmen die folgenden, notwendigen Schritte ab. Dazu gehört die Einreichung von Kostenvoranschlägen oder auch der Ortstermin mit dem Gutachter oder dem Sachverständigen zur Klärung der weiteren Vorgehensweise oder auch zur Eingrenzung des Schadenbereiches.

4. Demontage & Trocknung

Bevor die Trocknung beginnen kann, demontieren wir alle durch die Feuchtigkeit zerstörten Bauteile, beispielsweise durchnässte Wandbeläge oder beschädigte Fußböden.
Die technische Gebäudetrocknung ist das Herzstück jeder erfolgreichen Sanierung. Mit modernster Trocknungstechnik entzieht man dem Gebäude die Feuchtigkeit. Dieser Schritt ist unerlässlich, um die Bausubstanz zu erhalten und Schimmelbildung zu verhindern.

5. Wiederherstellung

Sobald der Schadenbereich vollständig getrocknet ist, beginnen wir mit der Wiederherstellung. Unser Ziel ist es, Ihrem Objekt den gleichen Glanz wie vor Schadeneintritt zu verleihen.

6. Abnahme

Nach erfolgter Wiederherstellung führen wir gemeinsam mit Ihnen eine Endabnahme durch, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten zu Ihrer Zufriedenheit ausgeführt wurden. Erst wenn Sie zufrieden sind, betrachten wir den Auftrag als abgeschlossen.

7. Abrechnung mit Versicherung

Abschließend kümmern wir uns in Ihrem Auftrag um die Abrechnung mit Ihrer Versicherung und sorgen dafür, dass alle schadenbedingten Arbeiten ordnungsgemäß berücksichtigt wurden und der Schaden reguliert wird.

Fragen und Antworten

Wenn Wasser austritt und Sie nicht wissen, wo es herkommt, sollten Sie zunächst den Haupthahn abstellen. Elektrische Geräte, die mit Wasser in Berührung gekommen sind, sollten Sie unverzüglich vom Stromnetz trennen. Melden Sie den Schaden bei Ihrer Gebäudeversicherung und wenden Sie sich anschließend an uns, um das Problem zu schildern und einen Termin zu vereinbaren.

Welche Versicherung die Kosten eines Wasserschadens übernimmt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

  • Die Wohngebäudeversicherung deckt den Wasserschaden am Gebäude oder fest mit dem Gebäude verbundenen Einbauten. Beispiel: Leitungs- oder Heizungswasser tritt durch ein defektes Rohr aus und beschädigt Boden und Wände.
  • Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die an Ihren beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen wie Möbeln, Teppichen oder Elektrogeräten entstehen

Nein, Insbesondere für Wasserschäden durch Naturereignisse wie Hochwasser und Starkregen muss in den meisten Fällen zusätzlich eine Elementarversicherung abgeschlossen werden.

Ein Rohrbruch, eine undichte Rohrleitung, geplatzte Schläuche (z.B. von Waschmaschinen), eine defekte Heizung oder ein undichter Boiler zählen zu den häufigsten Ursachen für Wasserschäden und feuchte Räume. Außerdem können Starkregen, Überflutungen oder Löschwasser Decken, Wände, Böden und andere Teile der Wohnung beschädigen. Während plötzlich auftretende Schäden oft schnell entdeckt sind, ist die Ortung von Leckagen deutlich schwieriger, wenn stetig kleine Wassermengen für einen sich schleichend entwickelnden Wasserschaden sorgen. So kann beispielsweise eine mangelhaft isolierte Gebäudehülle dafür sorgen, dass die Bausubstanz massiv beschädigt wird.

Die Dauer der Sanierungsmaßnahmen hängt von Art und Umfang des Schadens ab. Ist nur ein kleiner Wasserfleck sichtbar oder wurde ein komplettes Stockwerk überschwemmt? Bei gravierenderen Schäden muss eine professionelle Trockenlegung stattfinden, um Folgeschäden wie Schimmel zu vermeiden. Oberflächliche Feuchtigkeit an Wänden, Fußböden und Decken kann oft innerhalb kürzester Zeit getrocknet werden. Wenn das Mauerwerk stark beschädigt ist, kann das Trocknen und Sanieren jedoch mehrere Wochen oder sogar Monate dauern.

Nach einem Wasserschaden hängt die Trocknungsdauer vor allem von der Frage ab: Wie groß ist der Schaden? Sind nur einzelne Bereiche betroffen oder stand die ganze Wohnung unter Wasser? In der Regeln geht man von einer Trocknungszeit von 21 Tagen aus, welche durch erneute Feuchtigkeitsmessungen beurteilt wird.

WHS steht für „Wir helfen sofort“ – bei Brand-, Wasser- oder Sturmschäden sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Gerade in solchen Notfällen ist es entscheidend, dass Betroffene schnelle und umfassende Unterstützung erhalten. Unser erfahrenes Team koordiniert den gesamten Sanierungsprozess – von der ersten Schadensaufnahme über die Planung bis hin zur vollständigen Umsetzung. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, Ihnen die Zusammenarbeit mit mehreren Handwerksbetrieben zu ersparen und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

Unser Tätigkeitsfeld umfasst nicht nur Wanfried und die Umgebung wie Mühlhausen, Heiligenstadt, Meinhard, Eschwege oder Wehretal, sondern erstreckt sich über den gesamten Werra-Meißner-Kreis, das Eichsfeld und den Unstrut-Hainich-Kreis – und bei Bedarf auch darüber hinaus. Egal, ob es um kleinere Reparaturen oder umfangreiche Sanierungen geht – wir sorgen dafür, dass Ihr Zuhause schnell wieder sicher und bewohnbar ist.

Vermietung Trocknungsgeräte

Unsere leistungsstarken Trocknungsgeräte zur Miete bieten Ihnen eine schnelle und zuverlässige Lösung bei Wasserschäden, Neubauten oder zur Bautrocknung. Flexibel einsetzbar und einfach zu handhaben, helfen sie Ihnen, Feuchtigkeitsschäden effektiv zu beheben und die Bausubstanz zu schützen – ideal für eine professionelle Schadenssanierung und nachhaltige Trockenheit.

SCHIMMELBESEITIGUNG

Unsere professionelle Schimmelbeseitigung sorgt für eine gründliche Entfernung und nachhaltige Prävention. Mit modernen Techniken und speziellen Schutzmaßnahmen stellen wir sicher, dass Ihre Räume frei von Schimmel und gesund bleiben – für langfristigen Wohnkomfort und ein sicheres Raumklima.

Schadensmelder

Nutzen Sie unseren Schadensmelder, um uns Ihren Schaden schnell und unkompliziert zu melden. Geben Sie die wichtigsten Details ein, und wir melden uns umgehend bei Ihnen – für eine schnelle Abwicklung und rasche Unterstützung vor Ort.

Vorliegender Schaden:

Sind Sie der Eigentümer?